Spremberg
(ha). Offensichtlich sucht die Stadtverwaltung bereits fieberhaft
nach neuen Einnahmequelle, um das Haushaltsloch zu stopfen. In
großer Eile und ohne weitere Diskussion wurde am Donnerstag
eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten
in stadteigenen öffentlichen Gebäuden verabschiedet.
Nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung gab es bei der Abstimmung
in der Stadtverordnetenversammlung.
Ziel ist es, die in Einzelfällen missbrauchte Nutzung der
Dorfgemeinschaftsräume auszuschließen. Mit der neuen
Ordnung muss jede einzelne Nutzung der Räume vorher bei der
Stadtverwaltung beantragt und bezahlt werden. Lediglich Ortsbeiräte
und die Feuerwehr dürfen weiter kostenlos die ausgebauten
warmen Stuben nutzen. Auswirkungen hat die Gebührenordnung
vor allem auf die gemeindlich genutzten Räume in Graustein,
Groß Luja, Türkendorf, Schönheide, Weskow und
Lieskau.
Gegen diese Pläne hatte sich im Vorfeld die Mehrheit der
Ortsbeiräte ausgesprochen, doch sowohl in den Ausschüssen
als auch in der Stadtverordnetenversammlung erhielten sie kein
Rederecht. Sie befürchten nun deutliche Einschnitte im Gemeindeleben:
Festkomitees, Verkehrsteilnehmerschulungen, Vereinstreffen aber
auch Gymnastik-Nachmittage oder Kindergruppenveranstaltungen müssen
nun erst in der Verwaltung angemeldet und genehmigt werden. Kurzfristige
Nutzungen der Räumlichkeiten sind nun nicht mehr möglich.
Treffen von Parteien oder politischen Organisationen sind gänzlich
verboten. Damit werde das spontane, ehrenamtliche Leben im Keim
erstickt, hieß es von Einwohnern der Ortsteile.
In mehreren Ortsteilen ist die Entscheidung mit Unmut aufgenommen
worden. Denn einige Dorfgemeinschaftsräume sind in etlichen
Stunden Eigenleistung beginnend schon in DDR-Zeiten auf- und ausgebaut
worden. Mit den Eingemeindungen ging das gemeischaftlich Entstandene
in Stadthand über. Nun werden ausgerechnet diejenigen, die
in die Räume viel Kraft investierten, zur Kasse gebeten.
Die Gebühren liegen je nach Nutzungszeit und Nutzer zwischen
9 und 25 Euro. Private Nutzungsentgelte liegen deutlich darüber.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass ausschließlich die Ortsteile
in den Geltungsbereich der Gebührenordnung fallen. Gemeinschaftlich
genutzte Räumlichkeiten in der Stadt selbst sind davon ausgenommen.
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