Region
(ha). Seit diesem Jahr gilt ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz,
das der EU-Rechtsprechung aus dem Jahre 2003 Rechnung trägt.
Demnach musste das bundesdeutsche Monopol der Schornsteinfeger
aufgehoben werden.
Seit diesem Jahr können nun Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger
selbst wählen. Die Zeiten, dass der Schornsteinfeger automatisch
ins Haus kam, sind vorbei. Heizungen, Öfen und Schornsteine
werden nicht mehr im Selbstlauf geprüft und gereinigt. Die
Hausbesitzer müssen sich nun selbst bemühen, einen Schornsteinfeger
zu suchen und mit der Aufgabe zu beauftragen. Gleichzeitig wurden
die bisher einheitliche Gebührstruktur aufgegeben. Ein Vergleich
der Kosten ist also ratsam. Allerdings haben viele Schornsteinfeger
die bisherigen Kalkulationen zur Grundlage genommen, weil diese
auf reellen Berechnungen erstellt wurden. Nur selten sind die
Gebühren nicht mehr zeitgemäß. Hier haben die
Handwerker die Möglichkeit zu korrigieren.
Nicht Hoheitliches
Aber nicht für alle Arbeiten gilt die freie Wahl des Schornsteinfegers.
Hoheitliche Aufgaben muss auch weiterhin der zuständige Bezirksschornsteinfeger
ausführen. Dazu zählen die Feuerstättenschauen
als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage,
die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Genehmigung
und Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine sowie
die Erstellung des Feuerstättenbescheides. Auch behördlich
angeordnete Prüfungen und Maßnahmen hat der Bezirksschornsteinfeger
durchzuführen, wenn der Hauseigentümer seinen Verpflichtungen
nicht nachkommt.
Neue Bürokratie
Mit der Gesetzesänderung ist also den Hausbesitzern einerseits
mehr Verantwortung übertragen worden. Wer mit seinem bisher
zugeordneten Schornsteinfeger nicht zufrieden war,
kann sich andererseits umorientieren und hat mit dem Gesetz ein
gutes Instrument in der Hand. Wer jedoch bisher mit der Arbeit
des Handwerkers zufrieden war, sollte den bürokratischen
Aufwand minimieren. Denn mit speziellen Formblättern muss
der Hauseigentümer nun dem zuständigen bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfegermeister nachweisen, dass die erforderlichen
Arbeiten auch ausgeführt wurden. Hier sind Fristen einzuhalten.
Gehen diese Formblätter nicht rechtzeitig beim Bezirksschornsteinfeger
ein, muss dieser den Verzug den Behörden melden, die dann
wiederum die Ersatzvornahme - also die überfälligen
Arbeiten und Kontrollen - anordnen können.
Wer bei seinem bisherigen Schornsteinfeger bleiben möchte,
kann die aufwändige Formblatt-Regelung umgehen. Der Schornsteinfeger
wird einfach mit den anstehenden Aufgaben beauftragt.
Kosten neu aufgeteilt
Wurden bisher sowohl hoheitliche als auch handwerkliche Aufgaben
in einem Zuge erledigt, muss das mit der neuen
Gesetzeslage nicht mehr sein. Das bedeutet aber auch,
dass die Gebühren für nicht hoheitliche Aufgaben
wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeprüfung oder Immissionsschutzmessungen
sowie für hoheitliche Aufgaben separat berechnet werden.
Und diese Berechnung orientiert sich nun am Aufwand für den
Schornsteinfeger. Immobilienbesitzer müssen sich also auf
höhere Gebühren einstellen.
Auch hier sind Kostenminimierungen möglich. Denn auch Schornsteinfeger
wollen und müssen planen. Wer dem Handwerker dabei hilft,
reduziert auch den Aufwand und damit die Kosten.
Neue Dienstleistungen
Mit der Öffnung des Handwerker-Marktes können den Immobilienbesitzern
auch Angebote ins Haus flattern, die zusätzliche Dienstleistungsangebote
enthalten, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. So beispielsweise
das Durchführen einer Gashausschau oder jährliche Immissionsschutzmessungen.
Die Immissionsschutzmessungen sind gesetzlich nur alle zwei bis
drei Jahre vorgeschrieben. Inwieweit solche Zusatzangebote sinnvoll
sind, sollte im individuellen Beratungsgespräch mit dem Schornsteinfeger
geklärt werden. Denn jede Feuerungsanlage hat ihre eigenen
Bedürfnisse.
Unabhängige Hilfe
Wer bei den neuen Regelungen Hilfe benötigt, kann sich auch
an die Schornsteinfeger-Innung in Cottbus, Annenstraße 8,
Telefon (0355) 3818514, wenden. Zugelassene und eingetragene Schornsteinfeger
findet man auch auf www.bafa.de
im Schornsteinfegerregister.
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Neueste Brennwerttechnik prüften hier Bezirksschornsteinfeger
Andreas Hoffmann (M.) mit seinem Mitarbeiter Michael Scheider
(l.) in einem Cottbuser Betrieb. Die Ergebnisse der modernen Anlage
werden mit dem Eigentümer gemeinsam ausgewertet - Grundlage
für Vertrauen und ein Sicherheitsgefühl beim Kunden
Foto:
privat
Nicht
nur bei Schönwetter sind die Schornsteinfeger auf den Dächern
unterwegs, auch bei Eis und Schnee wird gefegt. Doch Sicherheit
wird groß geschrieben. Deshalb werden in diesen Tagen viele
Arbeiten im Büro und in den Kellern der Kunden ausgeführt
Foto:
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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