Spree-Neiße
(mk). Der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße hat den Beschluss
zur Vergabe des Rettungsdienstes an die Kranken-Transport Herzig
GmbH vom 13. Juni 2012 wieder aufgehoben. Landrat Harald Altekrüger
(CDU) hat nach der Abstimmung den Beschluss des Kreistages beanstandet.
Am 23. Januar wird voraussichtlich in einer weiteren Kreistagssitzung
der Antrag erneut behandelt.
Die Rettungsdienstmitarbeiter begrüßen die eindeutige
Entscheidung des Kreistages. Trotz gesetzlicher Regelung zum Betriebsübergang
hat der Geschäftsführer der Kranken-Transport Herzig
GmbH, Prof. Dr. Runggaldier, im Kreistag erklärt, sich bei
der Übernahme der Rettungswachen in Guben und in Spremberg
mit 49 Rettungsdienstmitarbeitern nicht an die Regelungen zu halten.
Nach den gesetzlichen Vorschriften zum Betriebsübergang träte
die Kranken-Transport Herzig GmbH automatisch am 1. Januar in
die am 31. Dezember 2012 bestehenden 107 Arbeitsverhältnisse
ein. Grund für die Ablehnung des Betriebsüberganges
seitens der Kranken-Transport Herzig GmbH war ein Vertrag der
Rettungswachen Guben und Spremberg mit der Gewerkschaft ver.di.
Die 49 Rettungsdienstmitarbeiter in Guben und in Spremberg sollten
nach dem neuen Arbeitsvertrag im Durchschnitt rund 600 Euro brutto
pro Monat weniger Entgelt erhalten, als ihnen nach Arbeitsvertrag
und Tarifvertrag im Monat Dezember 2012 zustand.
Vor der Sondersitzung des Kreistages hatten 100 Rettungsdienstmitarbeiter
und Vertreter der Werksfeuerwehr von Vattenfall sowie der DRK-Wasserwacht
in Spremberg die Einhaltung des Arbeitsrechtes und der gesetzlichen
Vorschriften zum Betriebsübergang bei der Übernahme
des Rettungsdienstes durch die Kranken-Transport Herzig GmbH GmbH
gefordert.
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