Cottbus
(MB). Die Oberbürgermeister kreisfreier Städte haben
einen Brief an die Mitglieder des Landtages gesandt. In Potsdam
wurde bis gestern der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Die Stadtchefs
Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann
Jakobs kritisieren den Ansatz zum Dritten Änderungsgesetz
zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen
sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: ... Das Land
sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden
und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können.
Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände
an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.
Die Verwaltungschefs kritisieren, dass sich die laufenden
Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln.
Sie erkennen, dass zur Finanzierung laufender Fehlbeträge
die Kassenkredite eine Besorgnis erregende Größenordnung
angenommen haben. Die Verschuldung der kreisfreien Städte
sei, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die
kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge
sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet,
heißt es.
Im aktuellen Gesetzentwurf sind die wichtigsten Forderungen der
kreisfreien Städte nicht enthalten. Oberbürgermeister
Frank Szymanski: Die Haushaltsituation der Stadt ist äußerst
dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen
nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Die
Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben
geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.
Das Land hat seine über die Erwartungen hohen Steuereinnahmen
aus 2011 unterdessen in das unergründliche Loch der Flughafenfinanzierung
versenkt. So ist mit verbesserten Zuweisungen an die kümmernden
Städte nicht zu rechnen. Das werden die Stadtverordneten
auf ihrer letzten Sitzung im alten Stadthaus am Altmarkt am kommenden
Mittwoch zur Kenntnis nehmen müssen. Cottbus hat derzeit
keinen genehmigten Haushalt.
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