Forst
(bw). Derzeit bereitet die Stadtverwaltung die Beitragserhebung
von Altanschließern für alle Forster Grundstückseigentümer
vor. Dabei handelt es sich um Abgaben für Anschlüsse
an das Abwassernetz, die vor dem 3. Oktober 1990 erfolgten. Die
Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage einschlägiger
Gerichtsurteile, die durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes
rechtlich gestützt sind.
Zur Zeit werden alle Flächen aufgenommen und die nach 1990
entstandenen Kosten berechnet. Ziel ist es, den Stadtverordneten
am 30. November sowohl Satzung als auch Kalkulationen vorzulegen,
so Verwaltungsvorstand Heike Baerwald. Nach der amtlichen Veröffentlichung
des Stadtverordnetenbeschlusses werden
die Grundstückseigentümer benachrichtigt und es erfolgen
die notwendigen Anhörungen dazu.
Das bedeutet, dass Bescheide über zu erhebende Beiträge
sowieso erst nach Inkrafttreten der durch die Stadtverordneten
beschlossenen Satzung, also frühestens zum Jahresende, an
die Grundstückseigentümer verschickt werden können,
ergänzt Heike Baerwald. Die Stadtverwaltung geht dabei davon
aus, dass sich Härtefälle dann bereits im Vorfeld klären
lassen. Fest steht, dass die Kommunalaufsicht die Kommunen verpflichtet,
eine Beitragssatzung für Altanschließer durch die Stadtverordnetenversammlung
beschließen zu lassen.
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