Cottbus
(mk). Ein strafrechtliches Verfahren ist gegen zwei Dachdecker
vom Amtsgericht Cottbus eingeleitet worden. Den Handwerkern wird
im Falle des Brandes in der Webschule, die am 30. Dezember 2010
in Flammen aufging, fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen.
Wie Michael Höhr, Richter und Pressesprecher des Amtsgerichtes
sagt, kamen Brandermittler des Landeskriminalamtes zu dem Ergebnis,
dass die zwei Männer die erforderliche Sorgfalt bei ihrer
Arbeit nicht beachtet haben. Demnach hätten die Dachdecker
regelmäßig prüfen müssen, ob durch ihre Arbeiten
Schwel- und Glimmbrände entstehen. Dem Ergebnis des Gutachtens
des Landeskriminalamtes steht jedoch ein zweites entgegen, welches
die Dachdeckerfirma selbst in Auftrag gegeben hat. Dieses kam
zu dem Ergebnis, dass nicht die Dachdeckerarbeiten, sondern ein
Elektrogerät den Brand ausgelöst haben soll.
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