Guben
(MB). Die Stadtverordneten haben in nichtöffentlicher
Sitzung am Mittwoch dem Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner
erneut untersagt, die Dienstgeschäfte zu führen. Damit
erneuert sich die Frist des Arbeitsverbotes im Rathaus von drei
Monaten. Grund für die mehrheitliche Entscheidung seien neue
Erkenntnisse im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Eine Bürgeranfrage in der Stadtverordnetenversammlung, warum
denn der Bürgermeister suspendiert sei, wo er doch der Stadt
keinerlei Schaden zugefügt habe, antwortete schließlich
Stadtverordnetenvorsteher Klaus-Dieter Fuhrmann, nachdem sich
kein Abgeordneter dazu äußern wollte: Die Gründe,
warum die Abgeordneten so entschieden, seien nicht öffentlich
und würden sehr vertraulich behandelt. Er könne aber
Gewiss sein, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig und gut
begründet gefallen sei. Die Ab-geordneten hätten nach
den Grundregeln des öffentlichen Rechts handeln müssen
und gehandelt. Die Entscheidung sei keine Vorverurteilung. Nicht
die Abgeordneten ermittelten gegen Klaus-Dieter Hübner, sondern
die Staatsanwaltschaft.
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