Spremberg
(MB). Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem
Jahr im Stadtgebiet von Spremberg im Rahmen der Brauchtumspflege
am Osterwochenende Osterfeuer angezündet.
Durch den Landkreis Spree-Neiße wurde, um eine einheitliche
Verfahrensweise im Landkreis zu gewährleisten, eine Richtlinie
erarbeitet, welche die sicherheitsrelevanten Belange der Polizei,
des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und der Forstverwaltung
im erforderlichen Maße berücksichtigt. Im Einzelfall
werden, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend, weitere
Sicherheitsbestimmungen festgelegt.
Grundsätzlich bedarf jedes Osterfeuer einer Ausnahmegenehmigung
der örtlichen Ordnungsbehörde. Diese Ausnahmegenehmigung
ist rechtzeitig, spätestens bis zum 9. März beim Fachbereich
Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice (FB 32) der Stadt Spremberg
zu beantragen. Bei der Beantragung ist zu beachten, dass die Person
des Antragstellers eindeutig bezeichnet ist. Anträge liegen
im FB 32 (Bürgerbüro oder Rathaus, Zimmer 208) der Stadt
Spremberg bereit. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen,
aus welchem der Abbrennort eindeutig hervorgeht. Des Weiteren
ist durch den Grundstücks-
eigentümer eine Einverständniserklärung zur Nutzung
der Flächen zum Zweck der Durchführung eines Osterfeuers
abzugeben.
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