Region
(H., mk). Die Lausitz-FDP, bisher als Fusions-Vorreiter aufgefallen
(Cottbus und Spree-Neiße schlossen sich parteiintern
schon vor Jahren zusammen), wollen auf ihrem Kreisparteitag am
24. März die Verwaltungsstruktur komplett infrage stellen.
Wozu braucht der Lausitzer einen Kreistag? Wozu eine Kreisverwaltung?,
fragt Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter Jens Lipsdorf
provokativ. Lassen wir doch die Kreisumlage und die Verantwortung
direkt in den Gemeinden. Dann kommt das Geld den Orten und den
Menschen zugute, überlegt der Reformer laut. Ob dieser
Ansatz unter den 120 Liberalen des Lausitz-Kreises mehrheitsfähig
ist, muss sich zeigen. Lipsdorf: Im Zuge der EU-Gesetzgebung
bleiben in mittleren Ebenen sowieso kaum noch Kompetenzen.
Der Landrat Harald Altekrüger reagiert so auf diesen Vorstoß:
Zukünftig kann es nicht heißen, zurück zur
Kleinstaaterei, sondern hin zu mehr Effizienz.
Der Landrat verweist darauf, dass der jetzt bestrittene Weg zwischen
Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße zu mehr Kooperation
der richtige Weg sei. Ob größere Kreise die Lösung
unserer Finanzprobleme sind, wage ich zu bezweifeln. Bezüglich
der von Jens Lipsdorf aufgeworfenen Frage nach dem Sinn und den
Aufgaben einer Kreisverwaltung wird erklärt, dass der Landkreis
Aufgaben habe, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und
Ämter übersteigen oder die das gesamte Kreisgebiet betreffen.
Beispiele sind der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen,
die Abfallwirtschaft, die Einrichtung von Rettungsleitstellen
oder die Verantwortung für den Brand- und Katastrophenschutz,
das Gesundheitswesen, die Lebensmittelüberwachung, die Tierseuchenbekämpfung,
der Tierschutz, das Führerscheinwesen oder die Kraftfahrzeug-Zulassung.
Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist der Landkreis auch
Träger der Musikschule, des Museums und der Bibliothek. Auch
die Wirtschaftsförderung im Kreisgebiet zählt zu den
wichtigen Arbeitsbereichen.
Der Landkreis ist Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr und ist Träger der berufsbildenden Schulen.
Der überwiegende Teil der Aufgaben wird den Landkreisen durch
Gesetz übertragen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören
auch die örtliche Sozialhilfe, Jugendhilfe, Bauaufsicht oder
die Straßenverkehrszulassung.
Zum Teil sind die Landkreise zur Unterhaltung bestimmter Einrichtungen
verpflichtet, wie der Berufsschulen.
Hintergrund: Im Jahr 1753 wurden mit der Gründung der Kreise
Altena und Hamm (Westfalen) die ersten Landkreise in unserem heutigen
Sinne gebildet. Die Kreise in der Provinz Brandenburg wurden 1816/18
gebildet.
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