Guben
(MB). In einer Sondersitzung haben die Stadtverordneten am
Dienstag auf Antrag von drei Fraktionen das weitere Verfahren
im Umgang mit Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner diskutiert.
Eingeladen war der durch die Stadt beauftragte Rechtsanwalt Erasmus
Hardtmann. Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung
Guben beschlossen, dass die Entscheidung, dem Bürgermeister
das Ausüben seiner Dienstgeschäfte zu untersagen, nicht
aufgehoben wird. Und die Stadt wird Beschwerde gegen den Beschluss
des Verwaltungsgerichts Cottbus einlegen. Der Rechtsanwalt Erasmus
Hardtmann wurde mit der weiteren Vertretung beauftragt.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht
eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg begründet. Hierbei werden auch die Ergebnisse
der geführten Diskussion berücksichtigt.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter
anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer
Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu
unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten
Fällen im ganzen Land zu bewerten sein wird.
Mit Befremden reagierte der FDP-Landtagsabgeordnete Jens Lipsdorf
auf die Vorgänge und fordert die Stadtverordneten zur Fairness
auf. Wem kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen
werden kann, ist unschuldig. Es ist erstaunlich, dass es aus reinen
Vermutungen und Verdächtigungen heraus in Brandenburg möglich
ist, einen Bürgermeister zu suspendieren und seiner Person
Schaden zuzufügen. Das mutet in der Tat seltsam an und hat
einen bittersüßen Beigeschmack, sagt Lipsdorf.
Er fordert, zuerst die Ergebnisse der Untersuchungen gegen Klaus-Dieter
Hübner abzuwarten.
|
|