Guben
(ha). Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der vorläufigen
Dienstenthebung von Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner
für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung
aufgehoben. Damit kann der Bürgermeister sein Amt wieder
antreten. Jedoch ist er noch bis Mittwoch krankgeschrieben. Es
ist damit zu rechnen, dass die Abgeordneten sich in der Stadtverordnetenversammlung
am Mittwoch mit dem Urteil beschäftigen werden.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung
schon bei Erlass der Dienstenthebung schwere Formfehler begangen
hat. In der Sache selbst hat das Gericht nicht entschieden. Zu
den Korruptionsvorwürfen teilen Hübners Anwälte
mit, dass die Stadt unter Bürgermeister Hübner ein Vergabemanagement
einführte, das gewährleistet, dass Aufträge von
mehreren Stellen geprüft, bevor sie erteilt werden.
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Bürgermeister
Klaus-Dieter Hübner darf seinen Job weiter ausüben,
entschied jetzt das Verwaltungsgericht Cottbus
Foto: CGA-Archiv
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