Guben
(US). Jeden zweiten Dienstag im Montag lädt die Bibliothek
zu thematischen Gesprächsrunden ein. Inzwischen sind gesellige
Runden entstanden. Am Dienstag informierte Doris Friese über
die Aufgaben des Standesamtes. 110 Jahre Geburtsregister, 70 Jahre
Eheregister und 30 Jahre Sterberegister sind zu führen, zweifach
gesichert.
Wie wichtig es ist, mit seiner Familie im Gespräch zu bleiben
und damit Lebensläufe zu kennen, erweist sich spätestens
im Todesfall eines Familienmitglieds. Wenn beide Eltern versterben,
sind die Kinder bestattungspflichtig und werden dann manchmal
von der Geburtsurkunde aus dem Erstregister überrascht. Ihr
Rat wäre: Man sollte die Eltern dahin bringen, über
Fürsorge-, Konto- und Pflegevollmacht bzw. gesetzliche Betreuung
zu sprechen. Dauert die Suche nach Verwandten, die die Bestattungspflicht
trifft, über Tage hinweg, kann es vorkommen, dass die Bestattung
des Verstorbenen von Amts wegen als letzte Konsequenz erfolgen
muss. Ich bedaure es immer sehr, wenn kurze Zeit danach
Familienangehörige auftauchen, die eine andere Bestattung
vorgesehen hätten, sagt Doris Friese. Außerdem
weiß sie zu berichten, dass das Taufregister der Stadt-
und Hauptkirche in Polen vorhanden ist und derzeit aufgearbeitet
wird. Im Übrigen kann jeder Deutsche Unterlagen und Urkunden
im Staatsarchiv in Grünberg einsehen.
Beim nächsten Treffen ist eine Restauratorin aus Neuzelle
zu Gast, die auch von geheimen Zeichen in Kunstwerken berichten
wird.
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