Cottbus
(h). Die Fraktion CDU, Frauenliste Cottbus und FDP fordern die
Stadtverwaltung auf, ab sofort die Beitragsbescheidung für
Altanschließer bis zum 31. Oktober 2011 zu stoppen. Dazu
haben sie diese Woche eine gemeinsame Erklärung verbreitet.
Ihr Vorschlag lautet, die Arbeitsgruppe Altanschließer
zu reaktivieren. Je Fraktion sollte darin ein Mitglied arbeiten,
außerdem je ein Vertreter vom Haus- und Grundeigentümerverein
und der Bürgerinitiative Altanschließerproblematik.
Ziel soll eine für alle Betroffenen zumutbare Lösung
in der Altanschließer-Problematik sein. Es heißt in
der Erklärung: Dabei wird ausdrücklich darauf
verwiesen, dass es der § 8, Abs. 4a KAG den Aufgabenträgern
ermöglicht, die alt angeschlossenen Grundstücke mit
geringeren Beiträgen zu belasten als neu angeschlossene Grundstücke
(verminderte Herstellungsbeiträge).
Im Rahmen der AG Altanschließer sollen, so die
Idee, alle offenen rechtlichen und materiellen (kalkulatorischen)
Fragen zu der Beitragserhebung geklärt werden.
Es ist, so die wachsende Einsicht, beim großen öffentlichen
Geldeinnehmen etwas schief gelaufen. SPD, LINKE und AUB wollen
davon nichts wissen, aber die Erklärung von CDU, Frauenliste
und FDP wird deutlich: Die Mitglieder der Fraktionen von
CDU, Frauenliste Cottbus und FDP möchten sich bei den betroffenen
Eigentümern von Wohn- und Geschäftsgrundstücken
sowie von Wohnungen entschuldigen, dass sie im Rahmen der Informationen
der Stadtverwaltung im ersten Halbjahr 2010 an die Stadtverordneten
(Eine Anlage über die Informationsfolge ist beigefügt,
d. Red.) die tatsächlichen Einzelbelastungen für private
und gewerbliche Grundstückseigentümer nicht im vollen
Umfang erkannt haben. Gleiches gilt für die dem lokalen Wirtschaftskreislauf
entzogenen Mittel in hoher zweistelliger Millionenhöhe.
Marion Hadzik und Matthias M. Schulze haben für die Fraktionen
unterschrieben.
Es geht, so erläutert Dr. Wolfgang Bialas (CDU),
also nicht um einen Vorwurf gegenüber der Verwaltung,
sondern um Selbstkritik der Abgeordneten. Nach dieser Einsicht
gelte es aber umso verantwortungsbewusster zu handeln. Bialas
kritisiert daher scharf die Position im Hauptausschuss in dieser
Woche: Die Verwaltung hält ohne einen Millimeter Bewegung
am laufenden Verfahren fest, unterstützt durch die Fraktionen
SPD und DIE LINKE. Über den Petitionsausschuss hinaus sehen
die Rathaushandelnden keinen Bedarf einer Abstimmung mit Vertretern
der Bürgerinitiativen bzw. dem Haus- und Grund-Verband.
Dazu kam ein aktueller interessanter Aspekt. Ordnungsdezernent
Nicht (Linke) hat gegenüber der FDP auf die Frage, ob es
vor 1990 Bescheidungen durch die Stadt Cottbus gab, mit klarem
Nein geantwortet. Es habe zuvor keine kommunale Selbstverwaltung
und auch keine Kommunalabgabengesetze gegeben.
Das ist falsch. Bialas: Ich habe dem OB als Gegenbeweis
die Kopie eines Erschließungsbescheids an Tischlermeister
Max Bialas aus dem Jahr 1942 übergeben. Die Sache ist
pikant, weil ein Beitrag für eine Erschließung als
Äquivalent für ein Grundstücksvorteil (Wertverbesserung)
nur einmal verlangt werden kann, ein zweiter Beitrag könnte
nur ein Verbesserungs- oder ein Ausbaubeitrag sein. Diese
Meinung teilt Herr Nicht kein bißchen, bedauert der
CDU-Stadtverordnete. Für ihn beginnt die Betrachtung
erst ab 1990, und er hält seinen Weg für den einzig
rechtlich sicheren.
Die Rundschreiben des Innenministeriums wirken da lockerer; sie
sehen auch die Option geminderten Herstellungsaufwandes vor, wie
das dann auch in einigen brandenburgischen Gemeinden und Verbänden
praktiziert wird. Das wird in Cottbus einfach nicht zur
Kenntnis genommen, kritisiert Dr. Wolfgang Bialas.
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Dr.
Bialas, CDU-Stadtverordneter:
Es gab sogar 1942 schon solche
Bescheide Foto: Hnr
Bescheid
von 1942, der auf bürgerlichem Kommunalabgabengesetz von
1893 basiert. 3.761,72 Reichsmark sind gezahlt worden. Wie immer
das zu bewerten ist; Fakt bleibt: Es gab, wie hier zweifelsfrei
bewiesen, Bescheidungen vor 1990
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