Guben
(MB). Die Kreisbauaufsichtsbehörde in Krosno Odrzanskie
hat dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner jetzt
mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Dem
Bürgermeister wurde unterstellt, die Fußgängerbrücke
zwischen Guben und der Gubiner Theaterinsel als Schwarzbau errichtet
zu haben.
Die Behörde ist zu der Auffassung gelangt, dass das polnische
Baurecht in dieser Angelegenheit keine Anwendung findet. Die Stadt
Guben hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, dass hier nur das
deutsche Baurecht gilt. Die Brücke ist vielmehr Gegenstand
des Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken
zwischen den Regierungen in Polen und Deutschland. Im Rahmen dieses
Abkommens hatte sich die deutsche Seite zum Bau der Grenzbrücke
über die Neiße verpflichtet, die polnische Seite hingegen
hat sich zum Unterhalt der Brücke verpflichtet.
Der Kreisbauaufsichtsinspektor von Krosno Odrzanskie hatte am
11. Oktober 2007 ein Ver-fahren gegen Klaus-Dieter Hübner
eingeleitet, weil der Bau der Brücke angeblich ohne Baugenehmigung
durchgeführt wurde. Die Brücke wurde am 21. Dezember
2007 feierlich eingeweiht und Polen im Schengen-Raum begrüßt.
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Die
Fußgängerbrücke bei der Einweihungs-feier am 21.
Dezember 2007 Foto:
CGA
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