Forst
(MB). Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitssuchende tritt am 1. Juli die vom Bundestag beschlossene
Regelsatzänderung in Kraft. Mit dieser Änderung werden
die Regelsätze an die Entwicklung des Rentenwertes angepasst.
Der aktuelle Rentenwert wird um einen Anpassungsfaktor von 2,41
Prozent erhöht. Damit beträgt die monatliche Regelleistung
nach § 20 Abs. 2 SGB II ab 1. Juli: für allein stehende
oder erziehende Personen oder deren Partner minderjährig
ist, 359 Euro und für sonstige erwerbsfähige Angehörige
der Bedarfsgemeinschaft 287 Euro.
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