Region
(MB). Zwischen der Gemeinschaft der wendisch/ sorbischen Spreewaldfischer
Burg und Umgebung e.V. und dem Landesanglerverband Brandenburg
wurde vereinbart, dass Mitglieder des Landesanglerverbandes mit
ihrer Jahresbeitragsmarke in den Gewässern der Gemeinschaft
ab 1. April dieses Jahres angeln dürfen. Diese Vereinbarung
gilt vorerst für fünf Jahre. Da eine ähnliche Vereinbarung
mit den Lübbenauer Spreewaldfischern bereits seit Beginn
des Jahres in Kraft ist, können nunmehr die DAV-Mitglieder
die Spreewaldfließgewässer der Spreewaldfischer ab
Gemarkungsgrenze Skadow bis zum Stadtwehr Lübben unter Beachtung
der im Kernbereich des Biosphärenreservates bestehenden einschränkenden
Regelungen beangeln. Mitzuführen sind wie auch bei den DAV-Gewässern
vorgeschrieben, Fangbelege, die dann mit den eingetragenen Fängen
zum Jahresende abgegeben werden. Für den Bereich der Spreewaldfischer
Burg und Umgebung e.V. ist auf den Fangbelegen die Gewässernummer
VC 03001 einzutragen.
Für das Angeln in den Spreewaldfließgewässern
gelten die bisherigen Bedingungen auch weiterhin. Mit dieser Vereinbarung
wird die Zusammenarbeit zwischen Fischern und Anglern gefördert.
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