Cottbus/Region
(gg). Zur Kommunalwahl am 28. September werden zur
Zeit die angeforderten Briefwahlunterlagen verschickt. Wer sie
bekommt, sieht sich vor einem Stapel Papier sitzen. Was tun?
Zur Aufklärung sagt der Leiter des Wahlbüros Andreas
Pohle
in Cottbus: Zur Stadtverordnetenversammlung hat jeder wahlberechtigte
Cottbuser drei Stimmen. Er kann sie alle einem Kandidaten oder
auch verschiedenen Kandidaten in unterschiedlichenVorschlagslisten
geben. Es dürfen nur nicht mehr als drei Kreuze gemacht werden,
sonst wird der Wahlschein ungültig. Möglich ist es aber,
nur ein oder zwei Kreuze zu machen. Die Einwohner in den
elf eingemeindeten Ortsteilen von Döbbrick bis Groß
Gaglow wählen außerdem die Ortsbeiräte. Hier sind
noch einmal drei Stimmen abzugeben- nach den selben Regeln wie
für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Wer gar nicht
zurecht kommt, kann die Hilfe des Bürgeramtes im Technischen
Rathaus in Anspruch nehmen.
Noch unübersichtlicher ist es im Landkreis. Hier müssen
bis zu neun Kreuze gemacht werden. Drei Stimmen für die Abgeordneten
des Kreistags - auch hier gelten die Regeln wie vorn beschrieben.
Drei Stimmen erfordert nocheinmal die Wahl der Gemeindevertreter
und mit drei weiteren werden Ortsbeiräte oder Ortsbürgermeister
bestimmt. Auch hier helfen notfalls die Bürgerämter.
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