Spremberg
(ha). Mit einem Offenen Brief bittet der Mieterbund Niederlausitz
e.V. den Bürgermeister Dr. Klaus-Peter Schulze um Hilfe,
den von den Stadtverordneten beschlossenen Verkauf von 387 Wohn-
und Gewerbeeinheiten der Gewoba noch zu verhindern. Die Mieter
könnten nicht allein die Last des Missmanagements des City-CenterSpremberg
tragen, heißt es in dem Schreiben. Darin wird gewarnt, den
städtischen Einflussbereich für dieses kommunale Eigentum
aufzugeben. Unverständlich sei, wie der Mehrheitsbeschluss
möglich war, kritisiert wird auch die nichtöffentliche
Entscheidung.
Jetzt wollen Vermieter und Stadtpolitik die Mieter beruhigen,
dabei zeige die Praxis, dass Mieterhöhungen und Gewerberaumkündigungen
nicht auszuschließen sind. Das sei nur durch einen zusätzlichen
Kündigungsausschluss für mindestens fünf Jahren
auszuschließen. Da diese Absicherung weder erfolgt
noch bisher vorgesehen ist, können auch Sie unschwer feststellen,
dass die Versprechen, dass sich durch den Verkauf nichts verändern
würde, nur Kosmetik sind und die Mieter beruhigt werden sollen,
heißt es wörtlich. Unterzeichnet ist der Brief vom
Vorsitzenden Albrecht Papenroth.
Der vollständige Offene Brief:
Offener Brief des Vorsitzenden des Mieterbund Niederlausitz
e.V. an den Bürgermeister der Stadt Spremberg
Spremberg soll kommunale GeWoBa-Wohnungen behalten
Sehr geehrter Herr Dr. Schulze, als Vorsitzender des örtlichen
Mietervereins wende ich mich mit dem dringenden Anliegen an Sie,
Ihren Einfluss geltend zu machen und sich bei den kommunalen Gremien
in geeigneter Weise durchzusetzen, dass trotz erzwungenem Verkauf
der kommunalen Liegenschaften der Spremberger Gesellschaft für
Wohnungsbau mbH (GeWoBa), diese weiterhin kommunales Eigentum
und damit im Einflussbereich der Stadt bleiben.
Sie kennen die Umstände und die Vorgeschichte der jetzigen
Situation, in die sich vor ca. 10 Jahren die Stadt, vor Ihrer
Amtszeit, unter Benutzung der GeWoBa durch das in der nunmehr
vorhandenen Bauausführung erstellte City-Center Spremberg
(CCS) am Marktplatz, gebracht hat.
Sie wissen auch, dass im Wesentlichen eine Person ihre geschäftlichen
und gesellschaftlichen Verbindungen dazu ausgenutzt hat, persönliche
Interessen beim City-Center zu sichern, die sich dann zum Schaden,
nicht nur allein für die Spremberger Mieter der GeWoBa, ausgewirkt
haben und noch auswirken.
Nunmehr ist es aber an der Zeit, dass nicht, wie vorerst durch
die Stadtverordneten beschlossen, die vom vorgesehenen Verkauf
der Wohnungen und Gewerbeeinheiten betroffenen Mieter der Spremberger
Liegenschaften
- Lindenstraße 6-7
- Karl-Marx-Straße 88
- Lange Straße 6-7
- Am Spreedamm 2
- Pfortenstraße 6-8
- Schomberg 7
- Friedrichstraße 27-29
- Wiesenweg 34-37
- Wiesenweg 38
- Wiesenweg 39-42
- Hoyerswerdaer Straße 11-15
das bisherige Missmanagement beim CCS allein tragen müssen,
sondern durch geeignete Maßnahmen der Stadt das kommunale
Eigentum dieser Liegenschaften in unser aller Interesse gesichert
bleibt.
Bei einem Verkauf an Dritte geht der kommunale Einfluss auf diese
Liegenschaften für immer verloren.
Trotz dieser Kenntnis ist, für mich unverständlich,
ein politischer Mehrheitsbeschluss zum Verkauf gefasst worden.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in den nichtöffentlichen
Teil der Stadtverordnetenversammlung verlegt, möglicherweise
aus dem Grund, dass die Spremberger und die betroffenen Mieter
nicht feststellen können, welche Argumente gegen den Verkauf
vorgetragen wurden und welche Stadtverordneten dem Verkauf zugestimmt
haben.
Die Gesellschafter der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (GeWoBa)
und auch die politische Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Spremberg versuchen nunmehr die betroffenen Mieter der
387 Wohn- und Gewerbeeinheiten zu beruhigen, dass sich für
sie durch den Verkauf des bisher unter kommunaler Aufsicht stehenden
Eigentums nichts verändern wird.
Sie wissen selbst, dass in der Praxis etwas anderes zu erwarten
ist, dass Mieterhöhungen und Gewerberaumkündigungen
nicht auszuschließen sind.
Damit dieses nicht eintreten kann und die betroffenen Wohnungs-
und Gewerbemieter durch den Verkauf der Immoblien keine Nachteile
erleiden und eine relative Sicherheit haben, wäre diesen
von der GeWoBa noch vor dem Verkauf für mindestens fünf
Jahre (oder länger) der Ausschluss einer Mieterhöhung
und den Gewerbemietern zusätzlich ein Kündigungsausschluss
durch den Vermieter schriftlich zuzusichern. An diese Vereinbarung
wäre dann der künftige Eigentümer gebunden.
Da diese Absicherung weder erfolgt noch bisher vorgesehen ist,
können auch Sie unschwer feststellen, dass die Versprechen,
dass sich durch den Verkauf nichts verändern würde,
nur Kosmetik sind und die Mieter beruhigt werden sollen.
Sehr geehrter Herr Dr. Schulze, mit diesem an Sie gerichteten
öffentlichen Brief will ich Sie veranlassen, den aufgezeigten
Sachverhalt nochmals zu überprüfen und nach Möglichkeiten
zu suchen, wie meinem Anliegen, als Vertreter der Spremberger
Mieter, am besten entsprochen werden kann. Es geht hier auch um
eine letzte geringe Wiedergutmachung vergangener Fehlentwicklungen
und Versäumnisse.
Mir ist bewusst, dass es bestimmte Interessengruppen in Spremberg
gibt, die alles versuchen werden, zu meinem Anliegen Gegenargumente
zu suchen und dieses Anliegen zu diskreditieren.
Hierbei sollten Sie aber prüfen, ob diese Bemühungen
im Sinne der Bürger liegen oder hintergründig Privatinteressen
verfolgen.
Mit Ihrer Unterstützung erwarte ich einen positiven Ausgang
im vorgetragenen Sinne und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Albrecht Papenroth
-Vorsitzender des Mieterbund Niederlausitz e.V. -
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