Vorbemerkungen
Der Georgenbergsverein hatte nach Anfrage der Lausitzer Rundschau,
in der es um den Offenen Brief des Vereins Pro Spremberg ging,
erklärt, dass er in Erwiderung bzw. Ergänzung dieses
Briefes des Vereins Pro Spremberg, betreffend die Erweiterung
der Denkmalsanlage unterhalb des Bismarckturmes in Spremberg,
zum gegebenen Zeitpunkt sich ebenfalls mit einem Offenen Brief
zum Thema zu Wort melden würde.
Dieser Zeitpunkt ist nunmehr herangerückt, nachdem im Hauptausschuss
am 26.11.2007 öffentlich in Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung
am 12.12.07 das Thema behandelt wurde. Bis dahin galt ein nach
unserer Auffassung berechtigter Beschluss, das Thema noch nicht
öffentlich zu behandeln. Das galt auch für den Hauptausschuss
am 08.10.07, in dessen Vorbereitung allen Fraktionen, allen Mitgliedern
der SVV die notwendigen Unterlagen mit allen Details am 02.10.07
übermittelt worden waren. Von da an konnten sich diese mit
dem Thema, aber für's erste eben nicht öffentlich, beschäftigen.
Damit standen allen Fraktionen, bezogen auf die SVV am 12.12.07,
wo eine wichtige erste Entscheidung auf der Tagesordnung steht,
mehr als 2 Monate zur direkten Vorbereitung der eigenen Entscheidung
zur Verfügung. Betont werden muss in diesem Zusammenhang,
dass aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vom 13.12.2006 alle Fraktionen dahingehend informiert waren, dass
nach Vorlage eines in Auftrag gegebenen Gutachtens, welches 2007
vorliegen sollte, was inzwischen passiert ist, die Entscheidung
betreffs des Standortes zwischen zwei bereits bekannten Varianten
und evtl. weiteren vom Planungsbüro noch vorgeschlagenen
Varianten unverzüglich getroffen werden sollte.
Unbedingt muss darauf hingewiesen werden, dass insgesamt drei
Entscheidungen zur neuen Denkmalsanlage zu treffen sind: die erste
am 12.12.07 zum Standort, die zweite und dritte Entscheidung möglichst
frühzeitig im neuen Jahr. Die zweite betrifft die äußere
Form der Anlage, die dritte die inhaltliche Gestaltung der Gedenktafeln
für die einzelnen Opfergruppen.
Grundsätzlich ist unser Verein von Anfang an, d. h. seit
seiner Gründung 1996, der Auffassung, dass die Stadt Spremberg
aller ihrer Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im 20. Jahrhundert
zu gedenken hat. Diese Auffassung wird bekanntlich auch von einer
deutlichen Mehrheit der Stadtverordneten vertreten.
Es geht uns im folgenden nicht darum, ausführlich darzustellen,
welche diesbezüglichen Aktivitäten unser Verein entwickelt
hat. Wir haben es dabei immer begrüßt, wenn sich andere
gesellschaftliche Kräfte, wie zuletzt der Verein Pro Spremberg,
mit eingebracht haben, um die Verwirklichung dieser Zielstellung
mit vorzubereiten. Für alle diese Aktivitäten bedanken
wir uns. Wie der Verein Pro Spremberg, und sicher auch viele Bürger
unserer Heimatstadt, sind wir der Meinung, dass das Gedenken an
alle Opfergruppen nicht länger aufgeschoben werden darf,
denn lange vor der ersten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
am 29.03.2000 wurde das Thema immer wieder von den Stadtverordneten
diskutiert. Wie bekannt, gab es dabei schon damals unterschiedliche
Auffassungen. Es ist nunmehr, wie in der bürgerlichen Demokratie
üblich, eine Entscheidung über eine Abstimmung im Parlament,
in unserem Falle in der Stadtverordnetenversammlung, herbeizuführen.
Um allen interessierten Bürgern und Vereinen die Möglichkeit
zu geben, sich ein Bild von der langen Entwicklung des sehr komplizierten
Vorganges machen zu können, warum die Stadt aus rechtlichen
Gründen nicht noch einmal von der Situation, betreffend den
Beschluss vom 29.03.2000, ausgehen kann, stellen wir nachfolgend
zusammenfassend dar, welche Entscheidungen bis zur Stunde seitens
der Stadt vorliegen, d. h. welche Beschlüsse die Stadtverordneten
gefasst haben, denn sie allein entscheiden zum Schluss als die
von der Bevölkerung der Stadt gewählten Entscheidungsträger.
Diese Verantwortung tragen alle Stadtverordneten, unabhängig
davon, wie lange, wie oft und mit wem sie sich zum Thema beraten
haben, auch unabhängig davon, welcher Partei sie angehören.
In diesem Zusammenhang führen wir auch an, wie jeweils der
Landkreis als Untere Landesbehörde auf die Entscheidungen
der Stadt reagiert hat.
Um es ganz klar herauszustellen: Der Landkreis Spree-Neiße
trägt in Brandenburg allein als Untere Denkmalsschutzbehörde
die Verantwortung als Genehmigungsbehörde.
Der Landkreis, wer immer ihn vertritt, hat bei Entscheidungen
von erheblicher Bedeutung die Obere Landesbehörde, die Denkmalsfachbehörde,
zwar zu beteiligen. Er braucht allerdings nicht deren Empfehlung,
wenn sie von seiner Auffassung abweicht, zu berücksichtigen.
Bei allen bisherigen Entscheidungen des Landkreises in unserer
Angelegenheit stimmte er letztlich jedoch mit der Oberen Landesbehörde
überein.
Zu den Anträgen der Stadt und den Reaktionen des Landkreises
darauf
1. Stadt: 29.03.2000 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
(einstimmig) zur Neugestaltung des Gedenkkomplexes unterhalb des
Bismarckturmes auf dem Georgenberg in Spremberg.
Inhalt des Beschlusses:
Innerhalb der vorhandenen Denkmalsanlage werden Gedenktafeln für
alle Opfergruppen ohne Namen angebracht, An der Vorderseite des
Granitquaders wird eine Gedenktafel angebracht "Die Stadt
Spremberg gedenkt aller ihrer Opfer von Krieg und Gewalt im 20.
Jahrhundert".
Da eine Antwort auf den diesbezüglichen Antrag der Stadt
an den Landkreis auf sich warten lässt und sie an einer raschen
Umsetzung des Beschlusses interessiert ist, wird eine mündliche
Anfrage an den Landkreis gerichtet, wann mit der Genehmigung zu
rechnen ist. Von diesem wird darauf hingewiesen, dass vom Land,
von der Denkmalsfachbehörde noch nicht die notwendige Empfehlung
vorliegt.
Daraufhin suchen Stadt und Verein diese in Wünsdorf zweimal
auf. Beim ersten Mal wird generell Zustimmung signalisiert mit
dem Hinweis darauf, dass noch Details zu klären sind. Beim
zweiten Mal wird eigenartigerweise erklärt, dass man als
Landesbehörde dem Landkreis empfehlen würde, nicht zu
genehmigen und einen evtl. Widerspruch der Stadt abzulehnen. Verwiesen
wird darauf, dass die Stadt ja klagen könne.
Stadt und Verein wollen dies jedoch aus mehreren Gründen
nicht. Die Stadt bemüht sich deshalb, mit dem Landkreis zu
einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Es findet auch ein
Ortstermin statt.
Kreis: 11.06.2003 Informationsschreiben an die Stadt -
" . . . das Denkmal sollte in seiner bestehenden Form nicht
verändert, sondern durch Ergänzungen fortgeschrieben
werden."
D. h. die vorhandenen Bestandteile der Denkmalsanlage dürfen
nicht verändert oder entfernt werden, es können jedoch
Tafeln nach den Vorstellungen der Stadt und des Georgenbergsvereins
an der Stützmauer und an der Rückseite des Granitquaders
angebracht werden.
Zwischenbemerkung:
Die Stadtverordnetenversammlung ist mehrheitlich der Auffassung,
dass erst nach der Kommunalwahl im September 2003 eine Beschlussfassung
zum Thema durch die neue Stadtverordnetenversammlung erfolgen
soll.
In der Stadt wird die Diskussion zum Thema im Jahre 2004 fortgesetzt,
wobei festzustellen ist, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen
zur inhaltlichen Gestaltung der Gedenktafeln gibt. Schließlich
wird Anfang 2005 von der Stadtverordnetenversammlung ein neuer
Beschluss gefasst (s. unten).
2. Stadt: 23.02.2005 Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
entsprechend der Empfehlung der Denkmalsfachbehörde gemäß
Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 (siehe oben).
Inhalt des Beschlusses:
Der Beschluss vom 29.03.2000 wird aufgehoben. Die Stadt zieht
ihren Antrag zur Neugestaltung des Gedenkkomplexes auf dem Georgenberg
unterhalb des Bismarckturmes zurück und stellt einen neuen
Antrag, bezugnehmend auf das Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003.
Inhalt des neuen Antrages:
Auf der dem Bismarckturm zugewandten Seite des Granitquaders werden
eine Bronzetafel mit Namen von Opfern des Stalinismus angebracht,
an der Stützmauer hinter dem Quader mittig eine Bronzetafel
mit dem zentralen Motto "Die Stadt Spremberg gedenkt aller
ihrer Opfer von Krieg und Gewalt im 20. Jahrhundert" sowie
links und rechts von dieser Tafel Tafeln zum Gedenken an die übrigen
Opfergruppen.
Kreis: 23.02.2005 Antwort auf die dem Landkreis vorab
von der Stadt übermittelte Bitte (es handelt sich noch nicht
um einen Antrag), die o. g. Beschlussvorlage einer fachlichen
Prüfung zu unterziehen. Aufgrund einer Empfehlung des Landes
wird von Seiten des Landkreises ein neuer Ortstermin für
erforderlich gehalten.
24.03.2005 Schreiben des Landkreises an die Stadt (diese hatte
inzwischen per 01.03.2005 der eigentlichen Antrag gestellt) mit
der Aufforderung, weitere Unterlagen zum Antrag der Stadt nachzureichen
(ohne Terminsetzung durch Landkreis).
03.06.2005 Überraschender Bescheid des Landkreises an die
Stadt mit Zurückweisung des Antrages der Stadt vom 01.03.2005,
da die Einreichung der Unterlagen nicht erfolgt sei.
3. Stadt: 23.06.2005 Widerspruch der Stadt beim Landkreis
zum Bescheid des Landkreises vom 03.06.2005. Begründung:
Im Schreiben des Landkreises vom 24.03.2005 wurde keine Frist
zum Nachreichen der Unterlagen gesetzt.
Die angeforderten Unterlagen werden von der Stadt am 23.06.2005
ohne direkte Aufforderung an den Landkreis nachgereicht.
Kreis: 11.07.2005 Abhilfebescheid des Landkreises an die
Stadt. Dem Widerspruch der Stadt wird damit stattgegeben. Damit
liegt der Antrag der Stadt auf Genehmigung weiterhin beim Landkreis
vor.
25.08.2005 Bescheid des Landkreises an die Stadt: Der Antrag der
Stadt auf Genehmigung wird zurückgewiesen. Das Anbringen
von zusätzlichen Tafeln würde das Erscheinungsbild der
Gedenkstätte deutlich verändern und die Wirkung der
Anlage beeinträchtigen. Diese Aussage steht im vollen Gegensatz
zur im Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 geäußerten
Auffassung des Landkreises.
4. Stadt: 07.09.2005 Widerspruch der Stadt gegen den Bescheid
des Landkreises vom 25.08.2005. Begründung: Die Aussage im
Bescheid vom 25.08.2005 steht im vollen Gegensatz zur im Schreiben
des Landkreises vom 11.06.2003 geäußerten Auffassung
des Landkreises.
Kreis: 11.11.2005 Widerspruchsbescheid des Landkreises
an die Stadt: Der Widerspruch der Stadt vom 07.09.2005 wird zurückgewiesen.
Das Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 wäre nicht verbindlich,
da es sich nicht um einen Bescheid handelt.
5. Stadt: 14.12.2005 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadt beschließt, auf eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid
des Landkreises zu verzichten und stattdessen eine weitere separate
Gedenkstätte auf dem Georgenberg zu errichten. Die konkreten
Einzelheiten zur Gestaltung dieser separaten Gedenkstätte
werden nach entsprechender Vorbereitung zum frühestmöglichen
Zeitpunkt von der SVV beschlossen. In der Aussprache zum Beschluss
wird wiederholt darauf hingewiesen, dass man sich an den mehrfach
geäußerten Empfehlungen von Seiten des Landes als auch
des Landkreises, die neue Gedenkstätte solle sich in einem
respektvollen Abstand von dem Gesamtgedenkkomplex (zu diesem gehören
der sowjetische und deutsche Soldatenfriedhof, der Bismarckturm
sowie die OdF-Gedenkstätte) befinden, orientieren müsse.
Nebenbemerkung:
In den betreffenden Rechtsvorschriften ist nicht definiert, was
man unter einem respektvollen Abstand zu verstehen hat.
6. Stadt: 13.12.2006 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
die Planung einer separaten Denkmalsanlage und die Überplanung
der vorhandenen sowjetischen Kriegsgräberstätte in Auftrag
zu geben. In den Sitzungen des Hauptausschusses am 04.09.2006
sowie am 16.10.2006 wurde zuvor beschlossen, der SVV zu empfehlen,
bei der Errichtung einer weiteren separaten Denkmalsanlage nur
noch von 2 Varianten auszugehen. Den Fraktionsvorsitzenden war
per 25.10.2006 der Entwurf der Beschlussvorlage übermittelt
worden, um ggf. Vorschläge zu Änderungen bzw. Ergänzungen
noch einbringen zu können. Davon wurde jedoch kein Gebrauch
gemacht.
Von der Stadt wird daraufhin eine Voranfrage an den Landkreis
(sowohl an das Bau- und Planungsamt als auch an die Untere Denkmalsschutzbehörde)
gerichtet betreffend die Errichtung einer separaten Denkmalsanlage.
Kreis: 21.02.07 Informationsschreiben (kein Bescheid)
der Unteren Denkmalsschutzbehörde an die Stadt: Die Variante
D wird nach Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde vom Landkreis
befürwortet.
Bescheid vom 08.03.2007 der Unteren Bauaufsichtsbehörde an
die Stadt: Die Errichtung einer separaten Denkmalsanlage am Standort
D wird für bauplanungsrechtlich zulässig erklärt,
die Errichtung am Standort C als nicht zulässig.
7. Stadt: 03.04.2007 Widerspruch gegen o. g. Bescheid
des Landkreises vom 08.03.2007. Nach Auffassung der Stadt weisen
die Standorte C und D die gleichen äußeren Voraussetzungen
betreffs der Errichtung der separaten Denkmalsanlage auf.
Kreis: 12.04.2007 Widerspruchsbescheid an die Stadt.
Dem Widerspruch der Stadt vom 03.04.2007 wird stattgegeben. Bauplanungsrechtlich
ist an beiden Standorten die Errichtung einer Denkmalsanlage zulässig.
Nachbemerkung:
Aufgrund dessen kann die Stadt eine Entscheidung zwischen den
beiden nunmehr bauplanungsrechtlich gleichgestellten Varianten
C und D treffen. Diese steht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung
am 12.12.2007.
gez.
Wochatz
Vorsitzender
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