Spremberg
(h.) Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat das Ermittlungsverfahren
gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Städtischen
Werke Spremberg, Ulrich Schmidt, nach rund sieben Monaten nunmehr
endgültig eingestellt. Strafanzeige hatten Anfang Februar
als Aufsichtsräte der Städtischen Werke Thomas Pusch
(Vorsitzender) und Frank-Michael Schober (Stellvertreter) gestellt.
Vorgeworfen wurden Ulrich Schmidt und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden
Andreas Lemke Untreue im Zusammenhang mit Nachtragsvereinbarungen
zum Anstellungsvertrag des Geschäftsführers, der sich
entschlossen hatte, vor Erreichen des Rentenalters zum Ende des
Geschäftsjahres 2005 aus seiner Funktion auszuscheiden.
Die klagende Seite zweifelte an, ob ihm die Rentenzahlung entsprechend
frühzeitiger zustünde und bemängelte, dass sich
Schmidt die ursprünglich auf 24 Monatsraten festgelegte Entschädigung
zum Wettbewerbsverbot in einer Einmalsumme auszahlen ließ.
Letztgenannter Vorgang war nicht korrekt. Die Staatsanwaltschaft
bemängelte das wegen des Zinsvorteils und beauflagte den
Beschuldigten, ein halbes Monatgehalt an einen gemeinnützigen
Verein für evangelische Jugendarbeit zu überweisen.
Das habe ich getan, und ich bedaure den Fehler, der mir
unterlaufen ist, erklärte Ulrich Schmidt. Er habe außerdem
die Abzinsung des Abfindungsbetrages errechnet und das Geld sofort
an die Städtischen Werke überwiesen. Staatsanwalt Meyer
befand die Auflagen und Weisungen erfüllt. Die
Klage war somit gegenstandslos.
Zivilrechtlich aber ist der Konflikt nicht beendet. Die Städtischen
Werke kündigten ihrem früheren Chef, dem 2006 für
das Geschäftsjahr 2005 ohne Beanstandung Entlastung erteilt
worden war, Anfang 2007 fristlos und stellten die Ruhestandszahlung
ein. Im Dezember wird dazu verhandelt.
Hierzu
der Kommentar:
Nur Neid oder auch Wahlkampf?
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen
Herrn Lemke schon vor geraumer Zeit, die gegen Ulrich Schmidt
Ende Juli eingestellt, was wegen der langen Behördenwege
erst jetzt bekannt wurde. Im Falle Schmidt war es kein Freispruch
erster Klasse. Mit einer gemeinnützigen Spende hatte
er Abbitte für einen Formfehler zu leisten. Der war geringfügig
und daher nur ein halbes Monatsgehalt wert. Wie auch immer: Schmidt
hat seine Auflagen erfüllt, die Rüge war ihm, dem gewohnten
Perfektionisten und Erfolgsmenschen, peinlich genug.
Die andere Seite hatte natürlich das Recht, den Staatsanwalt
anzurufen. Sie sollte aber auch den Stil zeigen, dessen Entscheidung
zu akzeptieren. Das tut sie nicht; der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung
der Städtischen Werke kündigt Be-schwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft
an. Heftiger Kanonendonner hallt über die Hügel der
Perle der Lausitz. Auch Bürgermeister Dr. Schulze hat schon
ein Papier in Umlauf gelenkt, das aufpulvern soll. Der Fachmann
der Wirtschafts-prüfergesellschaft habe damals als als bestellter
Berater nur eine private Meinung vertreten.
Da auch ein Zivilgericht angerufen und offenbar auch die Klage
nicht ausgestanden ist, verbieten sich Wertungen der Fakten und
Interpretationen, wie sie sich im Vortrag des Anwalts zur Widerklage
im Zivilprozess kurios häufen. Der Beob-achter stutzt an
mehreren Stellen der Provinzposse. Haben nicht all die Klagenden
beim Großen Bahnhof zur Verabschiedung Schmidts
den scheidenden Stadtwerker über den Grünen Klee gelobt?
Ist sein Betrieb nicht Flaggschif der Branche? Und ward ihm nicht
Jahr um Jahr, auch für 2005, Entlastung erteilt? Wenn dem
so ist, muß ein Kapitän der Wirtschaft auch wohlbesorgt
im Ruhehafen ankern dürfen.
Neidet ihm jemand diese komfor-table Lebenssituation? Oder hat
Schmidt einen ganz anderen Fehler begangen: den, nicht auszuschließen,
sich mit seinem profunden Wissen der Stadtverordnetenwahl zu stellen.
2008 packen bekanntlich die Spremberger wieder selbst das Ruder...
J.H.
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Ulrich
Schmidt ist Vorsitzender des Vereins Pro Spremberg und stand mehr
als ein Jahrzehnt erfolgreich an der Spitze der Städtischen
Werke
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