Cottbus
(GHZ). Für die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus
Cottbus-Nord dürfen die Lakomaer Teiche abgebaggert werden.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am
Mittwoch in zweiter und damit letzter Instanz. Läuft die
Tagebauerschließung planmäßig, dann wird der
Tagebau noch in diesem Jahr die südliche Kante des betroffenen
Gebietes erreichen.
Naturschutzverbände, deren Eilantrag damit abgewiesen wurde,
sprachen von einem schweren Rückschlag für den Europäischen
Naturschutz. Sie wollen weitere Schritte prüfen.
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