Cottbus
(GHZ). Für die Stadt Cottbus gilt aus Gründen einer
besonderen Feinstaubbelastung ein generelles Verbot für das
Abbrennen von Holzfeuern im Freien. Dies gilt nach der Abfallkompost-
und Verbrennungsverordnung v. 29.09.1994 und des Landesimmissionsschutzgesetzes
weiterhin.
In einer Klarstellung des Cottbuser Umweltamtes werden aber folgende
Ausnahmen benannt: Kleine Feuer in Terrassenöfen, Feuerkörben
und ähnlichen Feuerstätten mit stückigem, trockenem,
naturbelassenem Scheitholz. Auch das Grillen ist weiter gestattet.
Generell gilt dabei natürlich, dass es zu keiner übermäßigen
Rauchbelästigung für die Nachbarschaft kommen darf.
|
|