Cottbus
(gg). Seit dieser Woche arbeitet im Cottbuser Südeck das
gemeinsame Finanzgericht für die Länder Berlin und Brandenburg.
Es ist für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständig.
Es entscheidet auch zu Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten
und Investitionszulage. 15 Senate gibt es für beide Länder
gemeinsam. Gerichtspräsident Prof. Claus Lambrecht zeigte
sich trotz anfänglicher Widerstände der Berliner Richter
gegen diese Fusion am Dienstag vor der Brandenburger Justizministerin
Beate Blechinger und der Berliner Justizsenatorin Gisela von der
Aue optimistisch.
Zum 1. Januar ist außerdem mit dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg das dritte von insgesamt vier gemeinsamen Fachobergerichten
beider Länder in Berlin errichtet worden. Es ist Beschwerdeinstanz
für das Arbeitsgericht Berlin ebenso wie für die Arbeitsgerichte
in Cottbus und Senftenberg.
Cottbus verfügt trotz der Fusionen über alle fünf
Gerichtszweige: Vertreten sind das Landgericht, das Amtsgericht,
das Verwaltungsgericht, das Arbeits- und das Sozialgericht sowie
das erwähnte Finanzgericht.
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Berlins Justizsenatorin
Gisela von der Aue (li.) und Brandenburgs Justizministerin Beate
Blechinger (re.) geben die Entscheidungen über Finanzstreitigkeiten
künftig in die Hände von Prof. Claus Lambrecht (Mitte),
der Dienstag Präsident des fusionierten Finanzgerichts der
Länder mit Standort in Cottbus geworden ist Foto: Gabi
Grube |