Cottbus
(GHZ). Auf der Grundlage der Satzung zum Erstwohnsitzmodell
erhalten Studierende an der Cottbuser Brandenburgischen Technischen
Universität und der Fachhochschule Lausitz sowie Auszubildende
und Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, einen Bonus in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung
für die Inanspruchnahme ist, das der Betreffende in mindestens
zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet und am 31. Dezember des
Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, in der Stadt Cottbus
mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Bis zum 20. Dezember wurden an das städtische Bürgeramt
dazu bereits 462 Anträge gerichtet.
Um die angebotenen Leistungen aus dem Erstwohnsitzmodell
für erhalten zu können, müssen die vollständigen
Antragsunterlagen beim Bürgeramt in der Stadtverwaltung übergeben
werden. Weitere Informationen dazu sind nachzulesen unter www.cottbus.de
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