Region
(GHZ). Die Stallpflicht für Geflügel wird bis zum 15.
Mai verlängert. Weiterhin sind alle Veranstaltungen mit Geflügel
bis zu diesem Datum verboten, teilt das Veterinäramt mit.
Diese Maßnahmen seien nach wie vor erforderlich, da die
Gefahr für Hausgeflügelbestände durch Wildvögel
immer noch groß sind. Bis zum 16 Mai soll eine neue Verordnung
zur Aufstallungspflicht des Geflügels in Kraft treten.
Letzte Chance
Im Falle eines Seuchenausbruches ist es für eine effektive
und erfolgreiche Bekämpfung erforderlich, dass das Veterinäramt
die Daten aller Nutztierhalter, unabhängig vom Zweck und
Tierzahl, in seinem Zuständigkeitsbereich erfasst hat.
Deshalb ruft das Amt noch einmal auf, alle Nutztierhaltungen anzuzeigen.
Bußgelder gegen eine Mißachtung betragen bis zu 25
000 Euro. Wer sich jetzt noch freiwillig meldet, muss keine
Maßnahmen befrüchten versichert Amtstierarzt
Dr. Dietmar Vogt.
Die Meldung ist auch per Telefon oder E-Mail möglich unter
(03562) 98613901 oder veterinaeramt@lkspn.de.
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