Cottbus
(GHZ). Ab heute müssen sich auch Geflügelhalter in der
Stadt und dem Landkreis an die Verordnung von Umweltminister Jürgen
Trittin halten, nach der Vögel bis einschließlich 15.
Dezember ausschließlich in Ställen zu halten sind.
Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Ausnahmen davon sind nur nach unverzüglicher Beantragung,
nach Prüfung und Genehmigung möglich. Verstöße
können Bußgelder bis zu 25 000 Euro nach sich ziehen,
heißt es aus den Veterinärämtern.
Im Landkreis Spree-Neiße sind davon rund 2 000 Haushalte
mit Haustieren betroffen. In Cottbus trifft die Verordnung besonders
den Tierpark. Allerdings müssen exotische Vogelarten hier
ohnehin in geschlossenen Winterquartieren gehalten werden. Trotzdem
müssen für 860 Vögel in 120 Arten vorübergehende
feste Unterkünfte gebaut werden. Durch Netzkonstruktionen
werden die Gehege überspannt und geschützt. Feuerwehr
und Technisches Hilfswerk sowie Firmen der Region konnten dafür
als Helfer gewonnen werden. Für Besucher des Tierparks besteht
keine Gefahr, teilt der Tierpark mit.
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