Region
(GHZ). Autofahrer, die links abbiegen wollen und sich dazu auf Straßenbahn-Schienen
einordnen, haben vor Gericht schlechte Karten, wenn es zum Unfall
mit der Bahn kommt. Das meldet der Anwalt-Suchservice unter Hinweis
auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte sich ein Linksabbieger auf den
Gleisen einer Straßenbahn eingeordnet und es kam zum Unfall.
Später wurde vor Gericht gestritten, wer für den Unfall
haften sollte. Der Pkw-Fahrer war der Meinung, die Straßenbahnbetreiber
müssen für den gesamten Schaden aufkommen. Das KG Berlin
sah das anders (Urt. V. 26.01.2004 - 12 U 182/02). Es treffe zwar
zu, daß die Betriebsgefahr einer Straßenbahn höher
sei als die eines Autos, Pkw-Fahrer, die links abbiegen wollten,
dürften sich dazu aber nur dann auf Straßenbahnschienen
einordnen, wenn sie dabei keine Bahn behindern. Davon sei nur auszugehen,
wenn keine Straßenbahn herannahen könne. Das sei hier
nicht der Fall gewesen. Der Autofahrer habe die Bahn behindert.
In solchen Fällen müsse der Bahnbetreiber nicht für
mehr als 50 Prozent der Unfallfolgen haften. ASS |
In Cottbus müssen Autofahrer besonders am Berliner Platz auf
regen, auch abbiegenden Straßenbahnverkehr eingestellt sein.
Auch hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme |