Cottbus (h). Seit
dieser Woche steht fest: Die Anzeige des damaligen Oberbürgermeisters
Waldemar Kleinschmidt (CDU) gegen seinen Parteifreund Joachim Käks,
bis Januar 2001 Technischer Geschäftsführer der Gebäudewirtschaft
Cottbus (GWC), lief ein weiteres Mal ins Leere.
Staatsanwalt Heidenreich von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur
Bekämpfung der Korruptionskriminalität Neuruppin teilt
mit: Das gegen Joachim Käks eingeleitete Ermittlungsverfahren
habe ich gemäß § 170, Absatz 2, der Strafprozeßordnung
eingestellt (Az 365 Js 28017/01). Anwalt Prof. Dr. Buchberger
von der Dortmunder Kanzlei Lange, Müller, Buchberger stellt
klar: Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten
sind damit entkräftet, ohne daß es überhaupt zu
einer Verfahrenseröffnung kam. Die Staatsanwaltschaft hat erkannt,
daß es keine Fälle von Bestechlichkeit gab.
In der Führungszeit von Joachim Käks und des zweiten Geschäftsführers
Günter Thiessat hatte die GWC in der Sanierung ihres Bestandes
jährlich bis zu 100 Millionen D-Mark Auftragsvolumen über
entsprechende Ausschreibungen und Submissionen vergeben. Unter Schlagworten
wie Filz und Korruption behauptete die örtliche
Tagespresse Unregelmäßigkeiten und gab ihren beunruhigenden
Berichten eine politische Dimension, als bekannt wurde, daß
Joachim Käks, damals Schatzmeister der Cottbuser CDU, als möglicher
Oberbürgermeister-Kandidat ins Gespräch kam. Die öffentlichen
Vorwürfe der Beihilfe zu Betrug, Vorteilsnahme und der Bestechlichkeit
führten am 1.12. 2000 zur Beurlaubung beider Geschäftsführer
und im Januar 2001 zu deren Entlassung.
In der Folge kam es im Prozeß wegen Untreue und Beihilfe zum
Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses in der Cottbuser
Nordstraße an eine Mitarbeiterin der GWC zum vollständigen
Freispruch in erster und zweiter Instanz. Gegen den Amtsgerichts-Freispruch
hatte die Cottbuser Staatsanwaltschaft damit erfolglos Einspruch
erhoben.
Als Hauptsacheverfahren gegen Käks liefen umfangreiche Ermittlungen
wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr an, unter anderem
mit Hausdurchsuchung im September 2002, wofür dem Beschuldigten
jetzt Anspruch auf Entschädigung zusteht. Das teilt die Staatsanwaltschaft
Neuruppin mit der Nachricht über die Verfahrenseinstellung
mit.
Noch nicht abgeschlossen ist das Verfahren zur Klage von Joachim
Käks gegen die Kündigung als GWC-Geschäftsführer.
Sie wurde zunächst abgewiesen; unterdessen ist beim Oberlandesgericht,
so Prof. Buchberger, der Vorwurf vorsätzlicher Verfehlung
vollständig vom Tisch. Das Gericht beschloß Mitte
Juni, ein Sachverständigen-Gutachten zur Sanierung und dem
Verkauf und Rückkauf des Hauses Calauer Straße 65/66
zu beauftragen. Die jetzige GWC-Geschäftsführung wirft
ihren Vorgängern vor, zu teuer saniert zu haben. Es geht
also ausschließlich um wirtschaftliche Fragen, die, selbst
im Einzelfalle bei nicht optimaler Kalkulation, hier keinesfalls
das Handeln als ordentlicher Kaufmanns infrage stellen würden,
meint Anwalt Buchberger. |
Dreieinhalb Jahre nach seiner Entlassung als GWC-Geschäftsführer
kann er endlich aufatmen: Weitere Vorwürfe wegen Betrugs und
Bestechlichkeit gegen Joachim Käks sind vom Tisch. Im noch
laufenden Berufungsverfahren gegen die Kündigung geht es nur
noch um wirtschaftliche Bewertungen |