Cottbus
(gg). Heute Nachmittag (14 Uhr im Stadthaus) stellt sich die neue
Stadtverodnetenversammlung ihrer ersten Zerreißprobe: Einziger
Tagesordnungspunkt der Sondersitzung ist die Rücknahme der
Baugenehmigung für das UCI-Kino in Groß Gaglow, das seit
der Eingemeindung im Hoheitsgebiet des Cottbuser Baudezernats steht.
Ergänzt wurde die Vorlage gestern um einen weiteren entscheidenden
Punkt: Gegenstand der Tagung ist auch die Wiederinkraftsetzung des
kürzlich außer Kraft gesetzten Bebauungsplans für
das Gebiet. Schließlich, so argumentiert das betreffende Dezernat,
sei die plötzliche Aufhebung nicht im Neuhausener Amtsblatt
bekannt gemacht worden und daher nicht wirksam. In einer eilig einberufenen
Sitzung der beiden Cottbuser Ausschüsse für Wirtschaft
und Recht/Ordnung am Montag warnten einzig die Vertreter der AUB-Fraktion
vor übereilten Schritten, bevor die Nachnutzung des UCI-Kinogebäudes
geklärt ist. Die Ängste vor Schadensersatzansprüchen
zerstreut der stadtbeauftragte Rechtsanwalt: Eine rechtmäßige
Baugenehmigung hätte es nie gegeben.
Zum Thema schaltet der Märkische Bote eine Stimmungs-Hotline
(siehe links). |
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