Das neue
Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz UrhG) enthält einige wichtige
Inhalte für den privaten Nutzer von Musik-CDs:
·
Ein Kopierschutz auf einer CD darf nicht mehr umgangen werden
· Das Kopieren von Musikdateien aus illegalen Quellen,
dazu gehören zum Beispiel die kostenlosen Tauschbörsen
im Internet, ist verboten.
· Plattenfirmen sind verpflichtet, einen vorhandenen Kopierschutz
auf einer CD entsprechend zu kennzeichnen.
· Software zur Umgehung des Kopierschutzes ist verboten.
Dieses Verbot besteht nicht nur für Produktion, Verkauf oder
Werbung für derartige Software.
· Es dürfen auch keine Anleitungen zur Umgehung eines
Kopierschutzes mehr veröffentlicht werden. Die Computerzeitschriften
müssen sich folglich nach neuen Themen umsehen. Programme
wie Clone CD oder DaViDeo werden wohl vom Markt verschwinden.
· Privatnutzer dürfen nach wie vor eine private Sicherungskopie
anfertigen. Voraussetzung: Es darf dabei kein Kopierschutz umgangen
werden. Damit ist für viele Musik-CDs die private Kopie,
z.B. für den CD-Player im Auto, nicht mehr möglich.
· Wer urheberrechtlich geschützte Werke digital kopiert,
dem drohen Geldstrafe oder 1 bis 3 Jahre Gefängnis.
Einzelne
Unternehmen haben angekündigt, dass sie gegen das neue Urheberrecht
klagen werden. Begründung: Das neue Urheberrecht sei verfassungswidrig,
weil es einer Enteignung gleichkomme. Der § 95a des neuen
UrhG untersagt das Erstellen einer Privatkopie von Werken unter
"Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutz
eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers". Damit begeht
jeder Nutzer, der mit einem Brenner eine kopiergeschütze
Audio-CD, DVD oder eine Software für den eigenen Laptop oder
das Auto brennen will, eine rechtswidrige Handlung und könnte
ggf. strafrechtlich belangt werden.
Fazit: Das letzte Wort haben mal wieder die Richter.
|
|