Berlin.
Nach Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes werden derzeit
bis zu 90.000 Arbeitslosenhilfeempfänger von den Arbeitsämtern
dazu gezwungen, ihre Altersrücklagen aufzulösen. So
fordert die Behörde beispielsweise, Lebensversicherungen
zu verwerten: Die Verträge müssen gekündigt und
das Geld aufgebraucht werden, ehe Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
besteht. Lediglich "Riester"-Rentenverträge sind
von der Forderung ausgenommen. Einem Antragsteller wird seit Januar
nur noch 200 Euro "Schonvermögen" pro Lebensjahr
erlaubt. Das Sozialgericht Berlin hat jedoch in einem Fall entschieden,
dass Altersvorsorge die Freibetragsgrenze übersteigen darf,
wenn anderenfalls die Aufrechterhaltung einer angemessenen Altersvorsorge
erschwert wird (Az.: S 58 AL 2208/02). Der Förderverein Gewerkschaftliche
Arbeitslosenarbeit aus Bielefeld hat im Internet (www.erwerbslos.de)
einen Muster- widerspruch veröffentlicht, der auf dem Urteil
basiert. (MU)
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