Mittel
nicht zulässig
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
aufgrund der vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen ist die Empfehlung
des toom Baumarktes zur Bekämpfung der Maulwurfsgrillen mit
"BI 58" falsch. Leider gibt es zur Zeit kein amtlich
zugelassenes Mittel zur Bekämpfung dieses Schädlings.
Red.
Seltsam und sandig
Seltsam ist es schon, wenn ein Landschaftsarchitekt auf die Idee
kommt, eine Grünfläche durch einen unbeleuchteten Sandweg
zu zerschneiden, wenn parallel dazu mehrere gut ausgebaute Verbindungen
mit Beleuchtung bestehen. Ungeheuerlich aber erscheint aus staatsbürgerlicher
Sicht das Vorhaben der GWG Stadt Cottbus, dieser Umweltzerstörung
als Aufwertung des Wohnumfeldes auszugeben und Fördermittel
dafür zu verwenden. So geplant für das Wohnviertel nördlich
der Ottilienstraße zwischen Bautzener und Gartenstraße,
begrenzt durch den Garagenkomplex.
Das ist einfallslos, unverantwortlich und unakzeptabel.
Karl-Heinz Zucht
Cottbus, Ottilienstraße
Da wächst nichts
In Ihrer Ausgabe vom 06.09.2003 kam ich unter "Märkis
frische Wohnideen" aus dem Staunen nicht heraus. Da stellt
sich jemand als Vertreter des Meisterzwangs dar und lobt das Traditionelle.
Das ist schon kurios. Als ich mich vor fast zwei Jahrzehnten um
eine Meisterausbildung im Feintäschnergewerk aber wirklich
abmühte, war es genau dieser Herr, dem nichts zu peinlich
war eine Ausbildung für mich zu verhindern. Da galt offenbar:
Wer nicht hinein geboren wird (egal wie geeignet oder nicht),
der wird ausgeklinkt.
Für mich ist durch Ihre Recherchen nur ein winziges Mal mehr
deutlich geworden, daß in diesem Teil Deutschlands vor 20
Jahren nichts wachsen konnte und auch jetzt nichts wachsen wird.
Carola Kanzler,
Ruben
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