Amt
Neuhausen (gg). Wegen der fehlenden Anhörung der 15 Dörfer,
die sich jetzt zur Großgemeinde Neuhausen zusammenschließen
wollten, hat das Verfassungsgericht gestern die Gemeindeneuordnungspläne
in Neuhausen für verfassungswidrig erklärt. Für die
Wähler hier heißt das: Am 26.10. werden sie nur die Kandidaten
zur Kreistagswahl ankreuzen, jedoch keinen Bürgermeister, keine
Gemeindevertretung und keine Ortsbeiräte wählen. Innenministerium
und Landrat Friese hatten sich die Panne bei der Anhörung zuletzt
gegenseitig angelastet.
Noch-Amtsdirektor Dieter Perko: Fürs erste muß
alles so bleiben wie es ist - die Wahl wird verschoben und jedes
Dorf wird wieder separat Bürgermeister und Gemeindevertretung
wählen! Bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
Perko ist empört über die Kurzfristigkeit der Entscheidung
und will Schadensersatz beim Innenministerium fordern. Neue Wahlzettel
müssen gedruckt, neue Kandidaten gefunden werden. Perko: Eine
Katastrophe, zumal der Fakt schon seit Sommer bekannt war!
Der CDU-Mann wollte am nächsten Sonntag als Bürgermeister
der neuen Großgemeinde kandidieren.
Nicht betroffen sind Gallinchen, Groß Gaglow und Kiekebusch.
Hier gab es vorschriftsmäßige Anhörungen. Deren
Ergebnis hatte allerdings wenig Einfluß auf die Entscheidung
des Ministeriums. |
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