Cottbus
(GHZ). Bereits im September beschlossen die Stadtverordneten eine
neue Satzung für die Schülerbeförderung, die am 1.
Januar in Kraft tritt. Was ändert sich für Schüler
und Eltern? Torsten Richter sprach darüber mit Berndt Weiße,
dem Leiter des Schulverwaltungsamtes.
Herr Weiße, welche Kostenänderungen ergeben sich
dabei?
B. WEISSE: Der Eigenanteil der Eltern wird von 48 Prozent auf 50
Prozent angehoben. Dieser Anstieg ist aus rein mathematischen Gründen
angedacht, da es sich mit runden Zahlen besser rechnet.
Die Mehreinnahmen belaufen sich für die Kommune auf lediglich
5 000 Euro. Im Spree-Neiße-Kreis hingegen müssen die
Eltern erstmals einen Eigenanteil von 50 Prozent leisten, da bislang
der Kreis vollständig für die Kosten aufkam.
Warum mußte die neue Satzung beschlossen werden?
B. WEISSE: Den Grund bildet das neue Schulgesetz, welches ab 1.
August in Kraft ist. Danach regelt die Kommune alles selbst. damit
soll Verwaltungsaufwand abgebaut werden. Des weiteren ist angedacht,
die Reduzierung der Zuweisung an die Kommunen teilweise auszugleichen.
Bringt die neue Satzung auch Erleichterungen für die
Betroffenen?
B. WEISSE: Ja, die Mindestentfernungen fallen weg. So hat auch ein
Schüler, der im Nebeneingang seiner Schule wohnt, einen Anspruch
auf Beförderung. Wir haben im Schnitt 200 Anfragen pro Jahr
von Eltern innerhalb des Mindestentfernungsbereiches wegen der Schülerkarten.
Außerdem können auch Schüler von Ersatzschulen ermäßigte
Schülerzeitkarten in Anspruch nehmen.
Welche Neuerungen gibt es für Berufsschüler?
B. WEISSE: Für die Berufsschüler fällt ab 1. Januar
der Eigenanteil von 51 Euro pro Jahr weg. Damit könnten mehr
Schülerkarten verkauft werden.
Ist mit weiteren Gebührenanhebungen zu rechnen?
B. WEISSE: Ich denke, die Gebühren gehen weiter nach oben.
Das Land versucht sich hierbei zu entschlacken.
Danke für das Gespräch. |
Berndt Weiße, Leiter des Schulverwaltungsamtes
Foto: Archiv |