Niederlausitz
(tr). Eine von der SPD verabschiedete Regelung zur Reduzierung der
Jugendarbeitslosigkeit, die am 15. Dezember in Kraft tritt, wird
nicht direkt mittelständischen Ausbildungsunternehmen zugute
kommen. Die Regelung besagt, daß die Kosten für das erste
Ausbildungsjahr vom Arbeitsamt übernommen werden. Allerdings
gilt dies nur, wenn die Lehrlinge die ersten zwölf Monate ihrer
Ausbildung bei einem freien (Bildungs)Träger absolvieren. Dort
erfolgt zudem eine sozialpädagogische Betreuung. Erst zum Beginn
des zweiten Lehrjahres werden sie bei ihren jeweiligen Betrieben
eingesetzt.
Dieses Programm sorgt bei den Niederlausitzer Unternehmern für
Unmut. Selbst im Arbeitsamt war zu erfahren, daß 95 Prozent
der Firmeninhaber diese Regelung für unrealistisch und ungerecht
halten. Andreas Reichelt, Inhaber der Gaststätte Café
Altmarkt, bildet trotzdem seit dem 1. Dezember eine Restaurantfachfrau
sowie einen Koch aus. Er würde es sich wünschen, wenn
kleine und mittelständische Betriebe, die ausbilden möchten,
wesentlich stärker unterstützt werden. |
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